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   BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63   

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BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63 (https://dejure.org/1965,84)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1965 - VI C 117.63 (https://dejure.org/1965,84)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1965 - VI C 117.63 (https://dejure.org/1965,84)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten Bezügen nach Bereicherungsrecht - Absehen von einer Rückforderung aus Billigkeitsgründen - Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides mit Wirkung für die Vergangenheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1967, 273
  • NDBZ 1966, 45
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Allerdings hat das Berufungsgericht mit Recht entschieden, daß der rückwirkenden Rücknahme der rechtswidrigen Bewilligungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, weil der Grund für die Fehlerhaftigkeit in einem Verschulden des Beklagten oder mindestens in seinem Verantwortungsbereich liegt - zu der Zulässigkeit der rückwirkenden Rücknahme in solchen Fällen Urteil vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) und Überblick über die ständige Rechtsprechung im Urteil vom 24. August 1964 (BVerwGE 19, 188 [190]).

    Wenn das Berufungsgericht hierzu meint, eine Rücknahme der begünstigenden Verwaltungsakte liege "in der Aufforderung des Klägers an den Beklagten, die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückzuzahlen", so muß dazu, weil hier diese Aufforderung allein in der Erwirkung eines Zahlungsbefehls bestanden hat, klarstellend bemerkt werden, daß grundsätzlich eine Rücknahme des begünstigenden Bescheides durch Verwaltungsakt den Wegfall des rechtlichen Grundes als Voraussetzung für einen Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bewirkt - Urteil vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [267]).

    Was diesen hier in Betracht kommenden Rechtsbegriff anbelangt, so hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) entschieden, daß die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes u.a.

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Dieses hat nämlich im Anschluß an die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wiederholt entschieden, daß auch gegenüber der verschärften Haftung die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich ist - so Urteile vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [288]), vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963 S. 233), vom 21. Februar 1964 (BVerwGE 18, 72 [76]) und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17 = ZBR 1964 S. 369).

    Wie jedoch der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Februar 1964 (BVerwGE 18, 72 [77]) entschieden hat, gewinnt die Vorschrift des § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG auch bei einem im Klagewege verfolgten Rückzahlungsbegehren Bedeutung, und zwar jedenfalls insofern, als der Klage nicht stattgegeben werden könnte, soweit sich das Klagebegehren als unbillig erwiese.

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Dieses hat nämlich im Anschluß an die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wiederholt entschieden, daß auch gegenüber der verschärften Haftung die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich ist - so Urteile vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [288]), vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963 S. 233), vom 21. Februar 1964 (BVerwGE 18, 72 [76]) und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17 = ZBR 1964 S. 369).

    Die Behörde hat auch nicht von vornherein der Billigkeit durch Bewilligung angemessener Zahlungserleichterungen Rechnung getragen (vgl. insoweit Urteil vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 -).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Dieses hat nämlich im Anschluß an die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wiederholt entschieden, daß auch gegenüber der verschärften Haftung die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich ist - so Urteile vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [288]), vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963 S. 233), vom 21. Februar 1964 (BVerwGE 18, 72 [76]) und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17 = ZBR 1964 S. 369).

    Auch die Verwaltungsvorgänge und Gerichtsakten lassen - anders als im durch Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - entschiedenen Fall - keinerlei Schluß zu, daß die erforderlichen Ermessenserwägungen angestellt worden sein könnten; im Gegenteil ist eine nach Zustellung des Zahlungsbefehls ausgesprochene Bitte des Beklagten, die Modalitäten der Rückforderung zu überprüfen, nach den Verwaltungsvorgängen unbeantwortet geblieben.

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Dieses hat nämlich im Anschluß an die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte wiederholt entschieden, daß auch gegenüber der verschärften Haftung die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich ist - so Urteile vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [288]), vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963 S. 233), vom 21. Februar 1964 (BVerwGE 18, 72 [76]) und vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - (Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17 = ZBR 1964 S. 369).

    Der erkennende Senat hat insoweit in seinem Urteil vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [289]) eingehend dargelegt, daß diese Vorschrift den Sinn hat, der besonderen Lage des Einzelfalles Rechnung zu tragen, die formale Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts aufzulockern, daß sie als Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben anzusehen ist und sich als sinnvolle Ergänzung des ohnehin von dem gleichen Grundsatz geprägten Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung auswirkt.

  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Eine derartige Rücknahme kann allerdings auch in einem Verwaltungsakt liegen, der die Neufestsetzung der Bezüge oder die Einstellung der Zahlung zum Inhalt hat (Urteile vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 332.57 -, vom 29. September 1960 [BVerwGE 11, 136] , vom 21. Dezember 1963 - BVerwG VI C 129.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 13] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -und vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -).

    Ob sie überhaupt in Betracht kommen, braucht hier ebensowenig entschieden zu werden wie im Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -, und zwar aus folgenden Grund: Das gesamte Bereicherungsrecht ist ein Ausdruck des Billigkeitsgedankens gegenüber der Strenge, die die Sicherheit im Rechtsverkehr verlangt; es hat den Ausgleich von Vermögensverschiebungen zum Inhalt, die materiellrechtlich als unbillig empfunden werden, obwohl sie dem formalen Recht (z.B. wegen der Abstraktheit des Eigentumsüberganges) entsprechen.

  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    - Die Behauptung, es seien weitere Beweisanträge gestellt worden, genügt nicht den nach § 139 Abs. 2 VwGO an eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge zu stellenden Anforderungen (vgl. Urteil vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Allerdings hat das Berufungsgericht mit Recht entschieden, daß der rückwirkenden Rücknahme der rechtswidrigen Bewilligungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, weil der Grund für die Fehlerhaftigkeit in einem Verschulden des Beklagten oder mindestens in seinem Verantwortungsbereich liegt - zu der Zulässigkeit der rückwirkenden Rücknahme in solchen Fällen Urteil vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]) und Überblick über die ständige Rechtsprechung im Urteil vom 24. August 1964 (BVerwGE 19, 188 [190]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Der Begriff des Verschuldens in diesem Sinne ist nicht mit dem Begriff des Vorsatzes in rechtstechnischen Sinne identisch, sondern hat wie auch an anderen Stellen im Beamtenrecht (Urteil vom 13. November 1963 - BVerwG VI C 72.61 - [Buchholz BVerwG 231, § 85 DBG Nr. 1 = DÖD 1964 S. 57]) einen eigenständigen Inhalt, der hier im Sinne eines vorwerfbaren Verhaltens von der Erwägung geprägt wird, daß sich nicht auf den aus Treu und Glauben hergeleiteten Vertrauensschutz berufen kann, wer selbst nicht billigenswert gehandelt hat (so auch Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 60.60 - [Buchholz BVerwG 230, § 127 BRRG Nr. 5 = RiA 1962 S. 125]).
  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63
    Von einer in der mündlichen Verhandlung in der Vorinstanz zu erhebenden dem Verlust des Rügerechts entgegenstehenden "Rüge" im Sinne des § 295 ZPO kann nur gesprochen werden, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem (etwaigen) Verfahrensverstoß betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - zum Erfordernis der Rüge bis zum Abschluß der Instanz auch Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149 = NJW 1959 S. 1099] , Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 130 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 -).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 391.59
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 51.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1965 - VI C 12.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 173.61

    Begehren auf Ersatz grob fahrlässig verursachten Schadens - Haftungsminderung bei

  • BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1963 - VI C 72.61

    Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Beendigung eines

  • BVerwG, 21.12.1963 - VI C 129.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Mit Recht ist auch das Berufungsgericht der Ansicht, daß ein Verbrauch der wegen der aufschiebenden Wirkung fortgezahlten Bezüge zum Lebensunterhalt im Falle der verschärften Haftung nur ausnahmsweise als Wegfall der Bereicherung berücksichtigt werden kann, wenn besondere Umstände nach Treu und Glauben verbieten, diesen Einwand unberücksichtigt zu lassen (Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 11 = DÖD 1963, 233], vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25 = DÖD 1966, 55] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - [BVerwGE 24, 92, 102 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62]]; im Ergebnis zu nichts anderem führt die in den Urteilen vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72] und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 28.66 - [BVerwGE 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]] dargelegte, typisierend auf die "Lebensnotdurft im engen Sinne" abstellende Betrachtungsweise).

    Der Beklagte hat die durch § 98 Abs. 2 Satz 3 LBG (NW) gebotene Billigkeitsentscheidung im Verwaltungsstreitverfahren nachholen können (Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -, vom 21. Februar 1964 - BVerwG VI C 8.61 - [BVerwGE 18, 72, 77 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]] und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG II C 71.67 - [BVerwGE 28, 68, 79 [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67]]).

    Zu dem Absehen von der Rückforderung aus Billigkeitsgründen hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - die Aufgabe dieser Vorschrift dahin bestimmt, daß sie eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare, Lösung ermöglichen soll, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen.

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Zahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283 [289]; 16, 2 [8]; Urteil von20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 252 § 87 BBG Nr. 25]; BVerwGE 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66] [301];Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [a.a.O.] sowievom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31]).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Diese Vorschrift soll die formale Strenge des Besoldungs,- und Versorgungsrechte, auflockern, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25 - ZBR 1966, 181] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31]).
  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72

    Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten

    Zu Billigkeitsentscheidungen dieser Art hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - (Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25) folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.09.1968 - VI C 91.65

    Rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides sowie Rückforderung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar gegenüber der verschärften Haftung nach § 820 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern ausnahmsweise möglich (vgl. BVerwGE 18, 72; Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966 S. 181]).

    Eine solche Beurteilung kann aber dann nicht Platz greifen, wenn die Bereicherung - wie hier - entscheidend durch die wissentlich unrichtigen Angaben des Empfängers verursacht worden ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -).

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bejahte Frage, ob eine fehlende Billigkeitsentscheidung im Verwaltungsstreitverfahren nachgeholt werden kann (Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25]; BVerwGE 18, 72 [77]; 28, 68 [79]; 30, 296 [301] und Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48]) würde sich in einem künftigen Revisionsverfahren nicht stellen, weil der Widerspruchsbescheid eingehende Billigkeitserwägungen der Widerspruchsbehörde - nämlich der Stadt Lünen - enthält, die auch das Berufungsgericht im wesentlichen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des

    In der Rückforderung der bereits empfangenen Bezüge ist jedoch hier die Aufhebung der entgegenstehenden Festsetzungsbescheide enthalten, weil der Beklagte zugleich zum Ausdruck gebracht hat, daß dem Kläger ein Versorgungsanspruch zu Unrecht zuerkannt worden sei, die Versorgungsfestsetzungsbescheide also fehlerhaft seien (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966, 181]).

    Der Beklagte wird nunmehr prüfen müssen, in welcher Weise - ob durch Leistungsbescheid oder im Wege der Klage - er die Rückforderung des überzahlten Betrages durchsetzen will (vgl. dazu einerseits BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [262]; BVerwGE 11, 283; BVerwGE 13, 248 [249]; BVerwGE 28, 1 [BVerwG 28.09.1967 - II C 37/67]; andererseits Urteile vom 30. März 1960 - BVerwG II C 193.57 - [Buchholz BVerwG 232, § 172 BBG Nr. 3] und vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25 = ZBR 1966, 181]); insbesondere wird er eine Entscheidung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG zu treffen haben.

  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 B 61.82

    Rückforderung von Überzahlungen

    Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25], vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48], vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31], vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 25.81 -).
  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines

    Wenn auch danach der Prozeßbevollmächtigte des Klägers einen entsprechenden Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung am 23. September 1974, in der er anwesend gewesen ist, nicht gestellt hat, ist der Kläger unter diesen Umständen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts des Rechts zur Rüge eines etwaigen Verfahrensmangels in dieser Hinsicht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit den §§ 558, 295 Abs. 1 ZPO verlustig gegangen (Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231] und vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 -, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 -, vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - und vom 23. Januar 1975 - BVerwG VI B 52.74 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Gerade in einem - auch hier vorliegenden - Fall der verschärften Haftung des Beamten nach § 96 Abs. 2 Satz 1 LBG 1962 in Verbindung mit §§ 820 Abs. 1 und 818 Abs. 4 BGB ist die Regelung des § 96 Abs. 2 Satz 3 LBG 1962 bedeutsam, so daß die Behörde verpflichtet ist, die ihr durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessensentscheidung ausdrücklich und in einer Form treffen, die es dam Beamten ermöglicht, zur Überprüfung einer solchen Entscheidung den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (BVerwGE 11, 283 [289] mit weiteren Verweisungen; auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [RiA 1966 S. 96; ZBR 1966 S. 181; DÖV 1967 S. 273; DÖD 1966 S. 55; Verwaltungsrechtspr. Bd. 17 S. 805]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1992 - 4 S 709/91

    Zivildienstleistender: Haftung gegenüber einer privatrechtlich organisierten

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 A 10.04

    Bezug von Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen durch einen

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

  • VG Aachen, 27.11.2015 - 7 K 1142/13

    Rückforderung; Bedingung; auflösend; Rücknahme; Nachschieben

  • BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67

    Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

  • BVerwG, 15.01.1981 - 6 B 156.80

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 18.05.1976 - 9 RV 192/75

    Verwaltungsermessen bei Ersatzfestsetzung aufgrund eines Schadens während

  • BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.01.1971 - III B 47.70

    Vertrauensschutz für zuviel erkannte Hauptentschädigung - Interessenlage im

  • BVerwG, 29.08.1968 - VI B 52.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.04.1987 - 2 B 28.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1975 - VI B 52.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 114.67

    Erhalt von Versorgungsbezügen für einen Beamten auf Lebenszeit im Ruhestand -

  • BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65

    Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 55.69

    Rückwirkende Schlechterstellung hinsichtlich der Versorgungsbezüge - Beschwerde

  • BVerwG, 17.01.1972 - II B 34.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 18.67

    Rechtsgrundlage für die Bemessung der Entschädigung für Benutzung eines eigenen

  • BVerwG, 23.11.1965 - VI C 14.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1970 - II B 55.69

    Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn -

  • BVerwG, 30.01.1970 - VI C 91.67

    Berechnung der Weihnachtssonderzuwendung zugunsten eines Beamten -

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

  • BVerwG, 01.09.1969 - VI B 21.68

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Rückzahlung ohne

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 49.68

    Billigkeitsentscheidung durch Bewilligung angemessener Ratenzahlungen - Rüge

  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 22.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.05.1967 - VI B 23.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 18.63

    Anspruch auf eine Ausgleichszulage - Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge

  • BVerwG, 03.07.1969 - VI C 37.65

    Vorschlag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis des höheren Dienstes -

  • VG Ansbach, 14.03.2012 - AN 11 K 11.02443

    Im Einzelfall unbegründete Klage gegen Rückforderung von Versorgungsbezügen und

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63   

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https://dejure.org/1965,754
BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 115 Abs. 2 (1957), § 160

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 240
  • DVBl 1966, 142
  • NDBZ 1966, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63
    Der erkennende Senat hat bereits in BVerwGE 12, 284 (290 ff.) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] dargelegt, daß zwar ein systematischer Zusammenhang zwischen den Vorschriften der Absätze 1 und 2 des § 115 BBG besteht, aber wegen der verschiedenen Zielsetzung beider Vorschriften die eine nicht in die andere hineinwirkt In jener Entscheidung hat der Senat auch bereits ausdrücklich die Auffassung abgelehnt, daß die Behörde - abgesehen von atypischen Fällen - nach ihrem freien Ermessen Vordienstzeiten der in § 115 Abs. 1 BBG gekennzeichneten Art berücksichtigen könne.

    Daß die §§ 111 Abs. 3 und 115 Abs. 2 BBG eine Doppelversorgung nur auf einem Teilgebiet und unvollkommen ausschließen, hat der Senat bereits in BVerwGE 12, 284 (292 ff.) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] für vereinbar mit dem Grundgesetz erachtet (vgl. aber für die Zukunft § 160 a BBG in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1776]).

    Die Einwendungen der Revision gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 160 und des § 115 Abs. 2 BBG in der dargelegten Auslegung liegen in derselben Linie wie die in BVerwGE 12, 284 (292) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] widerlegten Bedenken.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 32.06

    Beamtenversorgung; Ruhensberechnung; Emeritenbezüge; Doppelbelastung öffentlicher

    Eine andere Auslegung würde den Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität widersprechen, denn ansonsten müsste in jedem Wirtschaftsjahr, womöglich in jedem Monat, geprüft werden, aus welcher Quelle (öffentlich-rechtlich oder privat) die Mittel des Verbandes stammen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6, vom 19. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 29.63 - BVerwGE 22, 240 = Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 7, vom 23. Oktober 1985 a.a.O. S. 180 f. und vom 3. Februar 1988 a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62   

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https://dejure.org/1965,700
BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62 (https://dejure.org/1965,700)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1965 - II C 168.62 (https://dejure.org/1965,700)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1965 - II C 168.62 (https://dejure.org/1965,700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NDBZ 1966, 45
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62
    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Zeiten ist § 116 a BBG im Verhältnis zu § 116 BBG die Spezialvorschrift; § 116 BBG kann daher, wenn überhaupt, nur solche Praktikanten- und Studienzeiten erfassen, die nicht "Voraussetzung für die Ablegung der für eine Laufbahn vorgeschriebenen ersten Staats- und Hochschulprüfung" sind (ebenso schon Urteil des VI. Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -).

    Es kommt hinzu, daß unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen sind, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (ebenso Urteile des VI. Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - und vom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291]).

  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62
    Es kommt hinzu, daß unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen sind, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (ebenso Urteile des VI. Senats vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - und vom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291]).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62
    Diese Frage und damit die Zulässigkeit des "Nachschiebens von Gründen" hat das Bundesverwaltungsgericht, in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn die nachgeschobenen Gründe bereits bei Erlaß des Verwaltungsaktes vorlagen und wenn durch sie der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Verteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12 und 1, 311); diesen Grundsatz hat es lediglich in den Fällen eingeschränkt, in denen der Verwaltungsakt von einem Ausschuß erlassen wurde, der nicht aus Bediensteten der befaßten Behörde besteht (BVerwGE 8, 234).
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56

    Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62
    Diese Frage und damit die Zulässigkeit des "Nachschiebens von Gründen" hat das Bundesverwaltungsgericht, in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn die nachgeschobenen Gründe bereits bei Erlaß des Verwaltungsaktes vorlagen und wenn durch sie der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Verteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12 und 1, 311); diesen Grundsatz hat es lediglich in den Fällen eingeschränkt, in denen der Verwaltungsakt von einem Ausschuß erlassen wurde, der nicht aus Bediensteten der befaßten Behörde besteht (BVerwGE 8, 234).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62
    Diese Frage und damit die Zulässigkeit des "Nachschiebens von Gründen" hat das Bundesverwaltungsgericht, in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn die nachgeschobenen Gründe bereits bei Erlaß des Verwaltungsaktes vorlagen und wenn durch sie der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Verteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 12 und 1, 311); diesen Grundsatz hat es lediglich in den Fällen eingeschränkt, in denen der Verwaltungsakt von einem Ausschuß erlassen wurde, der nicht aus Bediensteten der befaßten Behörde besteht (BVerwGE 8, 234).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Es bedarf keiner umfassenden Erörterung der Frage, inwieweit trotz der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Widerspruchsbescheids eine Ermessensbetätigung noch im Verwaltungsrechtsstreit nachgeschoben werden kann, und insbesondere keiner Ausführungen darüber, ob bei Verwaltungsakten, die als Rechtsentscheidung erlassen wurden, das Nachholen einer Ermessensbetätigung zu einer "Wesensänderung" des Verwaltungsakts führt (vgl. einerseitz Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4; andererseits Badura in Erichsen/Martens, Allg. Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 41 IV; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 1. Band, 8. Aufl., S. 144, 395 f.; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 113 Rdnr. 25; Tschira/Schmitt Glaeser, Verwaltungsprozeßrecht, 3. Aufl., S. 296; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 50 II d 2).

    Die oben dargelegte Auffassung des Senats weicht auch nicht von denjenigen Entscheidungen ab, in denen das Bundesverwaltungsgericht einen ursprünglich auf Rechtsgründe gestützten ablehnenden Verwaltungsakt im Hinblick auf erst im Rechtsstreit von der Behörde angestellte Ermessenserwägungen als rechtmäßig erkannt hat (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - a.a.O.; vom 19. Januar 1968 - BVerwG 6 C 56.64 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 6; vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Sind deshalb im Zeitpunkt einer ausschließlich auf § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG gestützten Entlassung auch die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Entlassung nach Nr. 2 dieser Vorschrift gegeben, so ist der Dienstherr nicht schon wegen des Verbotes, einen Verwaltungsakt durch nachträglich vorgebrachte Gründe in seinen Wesen zu verändern, von vornherein daran gehindert, die für eine solche Entlassung erforderliche Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beamten nach seinem Verhalten in der Probezeit und die an dieses Bewährungsurteil anknüpfende Ermessensentscheidung noch nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens nachzuholen und zur Begründung der im Verwaltungsstreitverfahren angegriffenen Entlassung wegen eines Dienstvergehens nachzuschieben (vgl. hierzu BVerwGE 10, 37 [43 f.]; 22, 215 [218]; 59, 361 [366]; 61, 200 [210]; Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG 2 C 9.57 - [Umdeutung der Kündigung eines vermeintlichen Angestelltenverhältnisses in eine Entlassung aus dem wirklich bestehenden Beamtenverhältnis auf Probe], vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - [Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1, S. 11] und vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - [DVBl. 1982, 304, 305]; Beschlüsse vom 3. Februar 1977 - BVerwG 6 B 31.76 - und vom 16. März 1982 - BVerwG 6 B 9.82 - zum Nachschieben von Gründen unter der Geltung des - hier noch nicht anwendbaren - Verwaltungsverfahrensgesetzes vgl. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - [Dok.Ber.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Dem Ausgleichszweck (vgl. hierzu auch Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4]) würde es nicht entsprechen, den Beamten durch Anrechnung einer der in §§ 116, 116 a BBG a.F. bezeichneten Zeiten bezüglich seiner Altersversorgung besser zu stellen, als er als sogenannter "Nur-Beamter" stehen würde.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Diese Ausführungen stimmen zwar insofern mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein, als auch dieses die Anwendbarkeit des § 116 a BBG (F. 1957) auf "andere als Laufbahnbewerber" ("Außenseiter") im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, § 21 BBG verneint hat (vgl. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 a BBG Nr. 4] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 86.64 -).

    Der II. Senat hat in dem eben angeführten Urteil BVerwG II C 168.62 sinngemäß ausgeführt, daß § 116 a BBG (F. 1957) auch anwendbar ist auf diejenigen nicht zu den Laufbahnbewerbern im engeren Sinn zu zählenden Beamten, die sich von den "anderen als Laufbahnbewerbern" immerhin dadurch abheben, daß von ihnen im Gegensatz zu den "anderen als Laufbahnbewerbern" ein bestimmter Vorbildungsgang, aber nicht ein Vorbereitungsdienst und eine zweite Staatsprüfung gefordert wurde.

    Sollte sich in der weiteren Verhandlung ergeben, daß die streitigen Zeiten oder ein Teil davon gemäß § 116 a BBG (F. 1957) grundsätzlich berücksichtigt werden können, wird der Beklagte - auch während der Rechtsstreit in der Tatsacheninstanz schwebt - noch von seinem Ermessen, ob er die berücksichtigungsfähigen Zeiten ganz oder zum Teil tatsächlich berücksichtigt, Gebrauch machen und hierbei dem oben dargelegten Zweck des § 116 a BBG (F. 1957) Rechnung tragen können (vgl. auch hierzu Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 -).

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Richtig ist allerdings, daß § 116 a Satz 2 BBG - in der ursprünglichen Fassung vom 18. September 1957 und auch in der seit dem 1. Oktober 1961 geltenden neuen Fassung - im Verhältnis zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG eine Sonderregelung darstellt (ebensoUrteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.] undvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Auszug in NDBZ 1966 S. 45]), jedoch nicht bezüglich der Zeiten praktischer Tätigkeit schlechthin, sondern nur im Hinblick darauf, daß § 116 a Satz 2 BBG andere Zeiten praktischer Tätigkeit als § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG erfaßt.

    Zu diesen Personenkreis kann der Kläger schon deswegen nicht gehören, weil von den Angehörigen dieses Personenkreises kraft ausdrücklicher Vorschrift ein bestimmter Vorbildungsgang nicht gefordert werden darf, von dem Kläger jedoch nach dem früheren Wehrrecht - zulässigerweise - ein bestimmter Vorbildungsgang (Abschlußprüfung einer staatlich anerkannten höheren technischen Lehranstalt) gerade gefordert wurde, wenn er auch nicht der Regel entsprach (vgl. hierzu das schon oben erwähnte Urteil des Senatsvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 -).

  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Zwar ist der Beweggrund des Gesetzgebers für die Einfügung dieser Vorschrift gewesen, nach der - vom früheren Recht abweichenden - Vorverlegung des Zeitpunktes, von dem an die ruhegehaltfähige Dienstzeit rechnet, einen Ausgleich in der nunmehr eingetretenen verschiedenen Ausgangslage der Beamten in den verschiedenen Laufbahnen wegen der verschieden langen Dauer der Vorbildung herbeizuführen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963, 205], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4] und vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 104.65 -).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Dem Ausgleichszweck (vgl. hierzu auch Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4]) würde es nicht entsprechen, den Beamten durch Anrechnung einer der in §§ 116, 116 a BBG a.F. bezeichneten Zeiten bezüglich seiner Altersversorgung besserzustellen, als er als sogenannter "Nur-Beamter" stehen würde.
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Hiernach ist ein Nachschieben von Gründen dann zulässig, wenn die nachträglich vorgebrachten Gründe schon bei Erlaß des streitigen Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - mit Hinweis auf BVerwGE 1, 12; 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]und 8, 234; ferner Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - [DÖV 1966, 137] und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 226.62 -).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 49.75

    Pensionskasse - Satzungsänderungen - Bundeszuschüsse - Versorgungsempfänger -

    Die Ermessensentscheidung ist auch zulässigerweise in dem Berufungsverfahren nachgeholt worden (vgl. hierzu BVerwGE 22, 215 [218]; Urteile vom 14. Dezember 1970 - BVerwG VI C 17.66 - [DÖV 1971, 746 f.] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4]; Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1972 - BVerwG VII B 58 und 82.71 -).
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 226.62

    Rechtsmittel

    Ein solches "Nachschieben von Gründen" ist zulässig, wenn die nachträglich vorgebrachten Gründe schon bei Erlaß des streitigen Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - mit Hinweis auf BVerwGE 1, 12; 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]und 8, 234; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1979 - I A 137/78

    Baugenehmigung für die Einrichtung zweier Spielhallen in einem bisher als Laden

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